„Geld zurück“ öffnet Türen!

Dem Kunden mühelos zu seinem Geld und Recht verhelfen – ein unbezahlbarer Vorteil für jeden Finanzberater und Makler!

Dem Kunden mühelos zu seinem Geld und Recht verhelfen – ein unbezahlbarer Vorteil für jeden Finanzberater und Makler! Doch wie kann so etwas funktionieren? Die Prolife GmbH in Ingolstadt zeigt wie’s geht und gibt ihren Partnern ein neues  Serviceinstrument an die Hand und den Endkunden „bares Geld zurück“.

Bedenkt man die Resonanz auf Schnäppchenpreise, Rabatte und Abwrackprämien, wird einem schnell klar, dass heute viel mehr Menschen aufs Geld schauen und das ist auch gut so. „Kleine Geschenke erhalten den Kunden, das wird im Vertrieb oft gepredigt, aber noch zu selten beherzigt“, so Michael Früchtl, Geschäftsführer der Prolife GmbH. „Ich meine damit aber nicht die kleinen Werbegeschenke, die man als Aufmerksamkeit beim Kunden lässt. Ich spreche von einer Möglichkeit, die jeden freut, nämlich: wenn es bares Geld gibt!“ Bei den Nachzahlungen, auf die Früchtl anspielt, handelt es sich oft um beeindruckende Beträge – ein Zusatzgeschäft für Berater, das Türen öffnet und dem Kunden nützt.

Es ist schon ein erstaunliches Phänomen: Egal, wie niedrig die Verzinsung in klassisch kalkulierten Kapitallebens- und Rentenversicherungen ist, sie werden noch immer gekauft und jahrelang bespart. Häufig nimmt der Kunde den Vertrag erst wieder zur Hand, wenn er gerade Geld braucht oder sich mit einer anderen Anlageform beschäftigt. „Jeder seriöse Berater kann ohne besondere, mathematische Kenntnisse einem Kunden belegen, dass er sich bei so mancher Lebensversicherung arm spart“, erklärt Michael Früchtl, der sich als erfahrener Finanz- und Versicherungsfachwirt schon seit vielen Jahren mit der Thematik beschäftigt. „Auch wenn die Absicherungsaspekte immer abzuwägen sind, es ist niemandem geholfen, aus Bequemlichkeit oder übertriebenem Sicherheitsbedürfnis an Verträgen festzuhalten und so schlechtem Geld noch gutes hinterherzuwerfen!“

Wäre die Vertragskündigung eine gute Empfehlung?

Es ist heute jedem Berater klar, dass eine Kündigung nie wirklich eine gute Empfehlung ist. Die Versicherer speisen ihre Kunden bei der Kündigung einer Lebensversicherung häufig mit kleinen Beträgen ab. Vom Sparguthaben samt Zinsen werden die Kosten für den Risikoschutz, Provision, Verwaltung und oft auch noch eine Stornogebühr abgezogen. Je nach Tarif und Gesellschaft kann es passieren, dass bei einer Stornierung in den ersten fünf bis zehn Jahren nicht einmal die einbezahlten Beiträge erstattet werden.

Was kann man dem Kunden raten?

Die bessere Alternative ist der Verkauf der Police. Der Berater hat damit keine Arbeit und der Kunde bekommt innerhalb kürzester Zeit den Kaufpreis ausbezahlt und später eventuell noch mehr.

„Wenn Prolife Policen kauft, gehen wir immer finanziell in Vorleistung und übernehmen die Abwicklung des Vertrages. Achtzehn Tage nach Eingang der vollständigen Kaufvertragsunterlagen wird der Kaufpreis in einer Summe an den Kunden ausbezahlt und der Berater erhält zwei Prozent Provision“, so Früchtl weiter. Für diese Leistung berechnet das Unternehmen natürlich eine Gebühr. Im Gegenzug dafür erfolgt aber noch zusätzlich eine Überprüfung der Rückkaufswerte nach neuester BGH-Rechtsprechung durch Fachanwälte, die sich ausschließlich mit dieser Materie befassen. „Meist kann sich der Kunde nur wenige Wochen später – nach Auflösung des Versicherungsvertrages – bereits über eine weitere Zahlung freuen. Das liegt daran, dass die Lebensversicherer oft zu hohe Stornoabschläge einbehalten oder der Rückkaufswert falsch berechnet wurde.“ Aber, das ist noch nicht alles.

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„Prolife erfasst alle Policen in einem eigenen System und überprüft sie nochmals, sobald sich etwas Neues in der Rechtsprechung ergibt. Das ist das sogenannte Clearing. Drei Jahre lang suchen wir Nachzahlungsmöglichkeiten und werden meist fündig.“ Die Kunden freuen sich natürlich immer über weitere, unerwartete Geldeingänge und so mancher Verkauf wird dadurch nachträglich zum zweiten Mal ein richtig lukratives Geschäft.

Was, wenn der Kunde bereits gekündigt hat?

Natürlich ist es für den Laien – ob Kunde oder Berater – nicht möglich, selbst den Vertrag und die Abrechnung rechtlich zu prüfen. Und Fachanwälte haben ihren Preis. „Wir bieten den Beratern und ihren Kunden diesen Service – das Clearing – auch für bereits gekündigte Verträge an“, fährt Früchtl fort. Nach den Erfahrungswerten von Prolife seien Nachzahlungen von zehn bis 55 Prozent, bezogen auf den Rückkaufswert, durchaus üblich. Eine Prüfung lohne sich also immer. „Zuerst überprüfen wir kostenfrei im ‚Schnelltest‘ die Verträge, ob sie unserer Meinung nach Aussicht auf Nachzahlungen haben. Die Beurteilung erhalten Kunde sowie Berater innerhalb von 48 Stunden. Die aussichtsreichen Verträge nehmen wir dann in die Nachbearbeitung auf. Anschließend prüfen unsere Fachanwälte und Versicherungsmathematiker die Policen im Detail und setzen mögliche Nachzahlungen durch. Kunde und Berater haben keinerlei Arbeit damit und sämtliche Vorabkosten werden von Prolife übernommen. Bei Erfolg werden die Nachzahlungen geteilt. Doch der Gewinn für die Finanzberater, der sich langfristig ergibt, ist um ein Vielfaches höher: Kundenzufriedenheit schenkt Vertrauen und Begeisterung. Das sind Werte, die nicht mit Geld aufzuwiegen sind!“

 

Photo of human hands holding pencil and ticking data in documentsAktuelles Fallbeispiel:

Vertragseinreichung am:
03.02.2014

Rückkaufswertangabe der Versicherung                              EUR    1.964,47
abzgl. Gebühren                                                                          EUR   – 250,00
18.02.2014 Zahlung an den Kunden:                                     EUR   1.714,47

Tatsächliche Auszahlung der Versicherung:                      EUR   2.488,47

31.03.2014 Zahlung der Differenz an den Kunden:          EUR     484,00
22.12.2014 Nachzahlung (neue Rechtsprechung):            EUR     864,41

Bisherige Gesamtzahlung an den Kunden:                        EUR 3.062,88

Der Kunde hat durch den Verkauf im Vergleich zur Kündigung 34,58% mehr ausgezahlt bekommen. Das sogenannte Clearing, die Überprüfung der Police auf weitere Nachzahlungs-Möglichkeiten nach neuer Rechtsprechung, läuft aber noch weiter bis zum 31.12.2017. Somit bestehen noch Aussichten auf weitere Rückzahlungen.

Weitere Infos finden Sie unter: www.prolife-gmbh.de

*Der Abdruck ist frei. Wir bitten um ein Belegexemplar.


Kurzportrait der ProLife GmbH

2007 gegründet, ist die ProLife GmbH heute Deutschlands Marktführer im Bereich Vermögensfactoring. Geschäftsführer Michael E. Früchtl, ausgebildeter Finanz- und Versicherungsfachwirt, blickt auf langjährige Erfahrungen in Vertrieb, Consulting, und Marketing zurück.

Das Geschäftsmodell ist einfach erklärt: Wer eine Lebensversicherung bzw. einen Bausparvertrag kündigen oder beleihen möchte, bekommt dank ProLife sehr schnell sein Geld. Bereits nach 18 Tagen wird der Kaufpreis ausbezahlt. Die Rechtsabteilung von ProLife überprüft anschließend den Vertrag auf eine mögliche Nachzahlung zu Gunsten des Versicherten. 2014 kamen unter bestimmten Voraussetzungen im Durchschnitt 22,6 % auf den ursprünglichen Rückkaufswert zur weiteren Auszahlung. Wer seinen Vertrag bereits gekündigt hat, kann sich dennoch an ProLife wenden. Innerhalb von 2 Werktagen wird dort geprüft, ob die Police reelle Chancen auf eine Nachzahlung hat.

Dem Wissen der 24 Mitarbeiter des ProLife-Teams und der Qualität ihrer Arbeit vertrauen bereits mehr als 30.000 Kunden. Die bis dato angekaufte Versicherungssumme beträgt inzwischen über 822 Mio. Euro, was einem Gesamtfactoring-Volumen von mehr als 211 Mio. Euro entspricht.

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